Die reinen Notarkosten belaufen sich auf ca. 2% des Kaufpreises und deren Höhe ist nicht nur vom Kaufpreis, sondern auch von der Höhe der Grundschuld (Eintragung des Grundpfandrechts) abhängig. Der Betrag, der vom Notar für die Eintragung des Grundpfandrechts erhoben wird, ist dann nochmals an die jeweilige Landesjustizkasse zu entrichten.