Landesjustizkasse:
Die Eintragung der Vormerkung belief sich in unserem Falle auf 136,50 €. Nach der Eintragung der Grundschuld mussten wir für die Löschung der Vormerkung, für die Eintragung des Eigentümers oder des Miteigentümers (§§ 46-47 GNotKG), die Eintragung des Grundpfandrechts sowie für die unbeglaubigten Kopien nochmals knapp 1.100,00 € bezahlen.
Stadtverwaltung Grünstadt:
An die Stadt Grünstadt mussten wir eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 40,00 €, für die Ausstellung von Zeugnissen für die Nichtausübung oder das Nichtbestehen eines Vorkaufrechts nach dem Baugesetzbuch, entrichten. Weiterhin kamen für die Prüfung des Bauantrags (Vorhaben im Freistellungsverfahren) weitere 100,00 € auf uns zu.
Stadtwerke Grünstadt (Swen / EBG):
Für die Prüfung bzw. für den Bescheid über die Regen- und Abwasserplanung mussten wir an die Entsorgungs- und Servicebetriebe Grünstadt 51,00 € überweisen.